Die Stadtverwaltung der Stadt Landsberg am Lech und der Stadtrat kümmern sich um die Belange der Stadt und der Ortsteile. Dabei ist der Stadtrat die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er ist das höchste Gremium, das über wichtige Angelegenheiten entscheidet und Richtlinien und Grundsätze für die Stadtverwaltung festlegt. Über alltäglich Angelegenheiten entscheidet die Oberbürgermeisterin mit der Stadtverwaltung. Die genaue Abgrenzung der Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen ist in der Gemeindeordnung festgelegt.
Die Oberbürgermeisterin und der Stadtrat werden direkt von den Bürgern gewählt. Die Stellvertreter der Oberbürgermeisterin, der 2. und der 3. Bürgermeister werden vom Stadtratsgremium bestimmt. Weiterhin legt das Gremium die Mitglieder der einzelnen Ausschüsse und die Referenten fest.
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