Wir beraten Sie gerne vor der Antragstellung. Viele Fragen zu Ausführung, Größe, Form und Anbringungsort der Werbeanlage lassen sich durch ein persönliches Gespräch klären.
Bitte bringen Sie zur Beratung mit:
Was sind Werbeanlagen?
Als Werbeanlagen bezeichnet die Bayerische Bauordnung (BayBO) alle ortsfesten Anlagen der Wirtschaftswerbung, einschließlich Automaten, die der gewerblichen oder beruflichen Ankündigung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen.
Beispiele:
Genehmigungspflicht:
Grundsätzlich ist die Errichtung, Anbringung, Aufstellung und Änderung von Werbeanlagen genehmigungspflichtig.
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