Die Stadt Landsberg am Lech hat in der Altstadt insgesamt zehn Sanierungsgebiete ausgewiesen in denen die Modernisierung und Instandsetzung von privaten Gebäuden durch Zuschüsse gefördert werden kann. Diese Gebiete umfassen den Bereich vom Lech im Westen bis Epfenhauser Straße im Osten und vom Klösterl im Süden bis Sandauer Tor im Norden.
In allen städtebaulichen Denkmalschutz-Sanierungsgebieten ist eine Förderung der Sanierungskosten im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes weiterhin möglich. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (Kostenerstattungsbetrag), die auf Grund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt werden.
Notwendig für eine Beratung bzw. Berechnung einer möglichen Zuwendung sind folgende Unterlagen:
Da die Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages sehr individuell und für jedes Vorhaben anders abläuft, kann hier kein Beispiel angegeben werden. Für eine individuelle Beratung sdie Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.
Zusätzlich zur vorher genannten Städtebauförderung hat die Stadt Landsberg am Lech ein eigenes Förderprogramm zur Unterstützung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Altstadtsanierung (Programm Stadtgestaltung) aufgelegt. Dabei können verschiedene kleinere Maßnahmen gefördert werden, die nicht in den Modernisierungs-, Instandsetzungsbereich fallen.
Zusätzlich zur vorher genannten Städtebauförderung hat die Stadt Landsberg am Lech ein eigenes Förderprogramm zur Unterstützung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Altstadtsanierung (Programm Stadtgestaltung) aufgelegt.
Hier können verschiedene kleinere Maßnahmen in den zehn ausgewiesenen Sanierungsgebieten, die nicht in den Modernisierungs-, Instandsetzungsbereich fallen, gefördert werden. Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen. Die Abwicklung in der Stadtverwaltung verhält sich entsprechend wie bei der Städtebauförderung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerbescheinigung gem. §§ 7h, 10f und 11 a Einkommensteuergesetz für Maßnahmen in den zehn ausgewiesenen Sanierungsgebieten erteilt werden.
ERROR: Content Element with uid "3569" and type "snminit_accordion_item" has no rendering definition!
ERROR: Content Element with uid "3571" and type "snminit_accordion_item" has no rendering definition!
ERROR: Content Element with uid "3586" and type "snmcontent_pi1" has no rendering definition!